Gebäudebrand nach Blitzschlag - 15. Juli 2018 Einsatzfahrzeuge des DRK Ov Lauterbach & der Feuerwehr Lauterbach Gebäudebrand nach Blitzschlag - 15. Juli 2018 Fahrzeuge der Feuerwehren Lauterbach, Schiltach und Schramberg Abt. Sulgen beim Waldbrand am 20. März 2014
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Am 16. Juli 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Nach dieser Gesetzesänderung besteht seit dem 11. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht für Baden-Württemberg. Die Regelung gilt für alle Wohnungen, ob vermietet oder privat genutzt. Für Neubauten ist die Pflicht ab sofort gültig, Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis Ende 2014 nachgerüstet werden.

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens. Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, so dass die Rettung möglich ist. 

 

Rauchmelder_1

 

Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät, durch eine Infrarotdiode, dauerhaft ein gebündelter Lichtstrahl ausgesendet. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden, wird das Licht in einem solchen Melder gestreut, der Melder reagiert und löst einen Alarm aus.

 

Der Mindestschutz sieht laut Landesbauordnung mindestens einen Rauchmelder in jedem Aufenthaltsraum, in dem bestimmungsgemäß Personen schlafen - also auch Gästezimmer und Kinderzimmer, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit, vor. Im Gegensatz zu anderen Rauchwarnmelderpflichten ist die Gesetzgebung in Baden-Württemberg im Bereich Brandschutz integriert, so dass nicht nur private Wohnungen, sondern alle Arten von Gebäude, in denen Schlafmöglichkeiten vorhanden sind, betroffen sind, das heißt auch in Hotels, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen mit Schlafgelegenheiten.

 

Für den Einbau ist bei Neubauten die Bauherrin bzw. der Bauherr, bei Bestandsgebäuden die Eigentümerin bzw. der Eigentümer verantwortlich. Die eingebauten Rauchwarnmelder müssen nach DIN-Norm DIN 14676 („Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern“) nach Gerätenorm Din EN 14604 zertifiziert sein.

 

Rauchmelder_2Die Freiwillige Feuerwehr Leonberg empfiehlt den Einbau von Rauchwarnmeldern mit einer festeingebauten auswechselbaren Langzeitbatterie, die Sie in einem Elektro- oder Sicherheitsfachgeschäft beziehen können. Batterien von Rauchwarnmeldern mit auswechselbaren Langzeitbatterien als Energiespeicher (z. B. Lithiumbatterien) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. Eine Übersicht über verschiedene Händler können Sie auf www.rauchmelder-lebensretter.de/home/kauftipps/bezugsquellen einsehen. Achten Sie beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604”. Auch das „Q”-Siegel ist ein unabhängiges Qualitätszeichen, welches auf Qualität und Zuverlässigkeit hinweist.

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben - mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten mit einer Schwankungsbreite von höchstens ± 3 Monaten - einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren. Laut der Landesbauordnung von Baden-Württemberg ist für die Betriebsbereitschaft der unmittelbare Besitzer zuständig, es sei denn der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst.

 

Eine weitere Möglichkeit um den regelmäßigen Batterieaustausch zu vermeiden, ist die Verwendung von Rauchwarnmeldern, welche mit einer Netzspannung von 230 V betrieben werden. Natürlich funktionieren solche Rauchmelder auch, Dank einer eingebauten Batterie, bei einem Stromausfall.

 

Rauchmelder können auch durch Kabel oder kabellos miteinander vernetzt werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig. Dies ist vor allem bei weitläufigen Gebäuden von Vorteil, wenn die Gefahr besteht, dass beim Auslösen der Rauchmelder das Alarmsignal nicht gehört werden kann.

 

Rauchmelder_3Auch für Hörgeschädigte gibt es besondere Rauchmelder, die per Blitzlicht oder Vibrationsalarm die gefährdeten Personen alarmieren.

 

Sollten Sie die Rauchwarnmelder in Eigenmontage anbringen, sollten sie darauf achten, dass Sie die Melder immer an der Decke und möglichst in Raummitte anbringen. Weiterhin sollten Sie berücksichtigen, dass Rauchwarnmelder einen Mindestabstand von 0,5 m von Wänden und Einbaumöbeln haben. Die Melder sollten jeweils in waagerechter Position montiert werden und es ist darauf zu achten, dass am Montageort kein starker Luftzug herrscht. Ebenfalls gibt es bei größeren Räumen eine maximale Deckenhöhe und Raumgröße, die je nach Rauchwarnmelder bei circa 6 m Raumhöhe und 60 qm Raumgröße liegt. Nähere Informationen dazu können sie meist der Bedienungsanleitung entnehmen. Wohnen Sie über mehrere Stockwerke, sollten Sie pro Stockwerk einen Rauchmelder anbringen. Weiterhin ist die Vernetzung der einzelnen Rauchwarnmelder empfehlenswert, so dass der Alarm auch in den anderen Stockwerken gehört werden kann. Da bei Dachschrägen (Dachneigung > 20°) die Deckenspitze ein Wärmepolster bilden kann, sollten Sie die Rauchwarnmelder zwischen 50 cm und 1 m von der Deckenspitze montieren. In stark verwinkelten Räumen ist es meist empfehlenswert mehrere Rauchmelder anzubringen. Außerdem ist es weniger empfehlenswert in Räumen, in denen es zu Staub und Dampfbildung kommen kann, wie zum Beispiel Dachboden, Bad, Hobbykeller oder Küche, Rauchwarnmelder anzubringen, hierfür gibt es spezielle Hitze- und Gasmelder.


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